Hier findet ihr einen Auszug aus unserer Satzung. Die gesamte Satzung könnt ihr per E Mail bei uns anfordern.
§ 2 Zweck des Vereins
§ 2 Zweck des Vereins
- Der Zweck des Vereins ist die Vereinigung aller Jüdischen Studierender in Baden zu gemeinsamer wissenschaftlicher, sozialer und kultureller Arbeit.
Ziele dieser Arbeit sind:- Förderung jüdischen Bewusstseins seiner Mitglieder und ihrer Solidarität untereinander;
- die Bekämpfung jeder Art kollektiven Vorurteils, jeder Form rassischer, xenophober, religiöser und politischer Diskriminierung, insbesondere des Antisemitismus,
- die Öffentlichkeit in Baden für spezifische jüdische und israelische Probleme zu interessieren und sie diesbezüglich zu informieren;
- die Förderung der jüdischen Kultur.
- Erreicht wird der Zweck des Vereins durch
- die Planung, Organisation und Veranstaltung von Treffen von Jüdischen Studenten und Jüdischen jungen Menschen mit Akademikern, Wissenschaftlern, Studenten, Pädagogen, Persönlichkeiten aus Kunst und Kultur, Journalisten, Politikern und Personen des Öffentlichen Lebens;
- die Planung, Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, Kongressen, Versammlungen, Seminaren, Vorlesungen, Bildungsreisen und Ausflügen;
- die Zusammenarbeit mit Schwesternorganisationen wie dem Bundesverband Jüdischer Studierender in Deutschland e.V. und seiner Unterorganisationen auf allen Gebieten des Zwecks des Vereins;
- den Aufbau einer Internetpräsenz, die die Öffentlichkeit und die Mitglieder des Vereins über die Vorhaben und die Veranstaltungen des Vereins informiert;
- die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber jüdischen und nichtjüdischen Institutionen des In- und Auslandes und die Unterstützung von Gruppen und Einzelpersonen, die den Zielen und dem Zweck des Vereins dienen.
- Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung und ihre Annahme durch den Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Auflösung oder Ausschluss.Der Austritt kann nur schriftlich erklärt werden.
- Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Ein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Vorstand kann die Ablehnung eines Aufnahmeantrags begründen.
- Ordentliches Mitglied kann jeder Jude im Alter zwischen 18 und 35 Jahren mit Wohnsitz in Baden werden, der Mitglied einer jüdischen Gemeinde – die ihrerseits Mitglied im Zentralrat der Juden in Deutschland ist – ist und/oder gemäß der Halacha Jude ist und die Satzung des Vereins anerkennt. Student bzw. Studierender im Sinne dieser Satzung ist jeder zwischen 18 und 35 Jahren.
- Fördermitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. Sie haben kein aktives oder passives Wahlrecht […]